Stadt-Ordnung von Pyr
Posted: Mon Apr 20, 2009 10:23 pm
§1 Allgemeines
- Homins, im Sinne dieser Ordnung, umfassen sowohl Bürger des Imperiums, Einwohner der Stadt Pyr als auch Gäste des Imperiums und der Stadt.
- Stadt-Wachen sind Homins welche Bürger und Angestellte des Imperiums zugleich sind, sie haben die Zuständigkeit der Verteidigung der Stadt gegen Gegner des Imperiums und Agressive Kreaturen inne.
- Homins sind dazu angehalten nicht gegen diese Anordnung zu verstoßen und haben bei Verstößen mit angemessenen Konsequenzen, welche zu jeder Straftat definiert werden, zu rechnen.
- Stadt-Wachen sind dazu angehalten die Anordnungen dieser Stadt-Ordnung aktiv umzusetzen in dem Umfang, in dem es ihnen durch ihren regulären Dienstplan oder Ereignisse größerer Wichtigkeit gestattet ist.
- Homins sind dazu angehalten von einer Nötigung der Stadt-Wachen zur Durchführung Ihrer erweiterten Pflichten abzusehen.
- Mehrmalige Verstöße gegen §2 Abs. 1 können zu einem Eintrag in das Strafregister des Imperiums führen.
- Homins sind dazu aufgefordert ihre Mektoubs so in den Straßen zu platzieren, dass Eingänge aller Art - zu Wohnungen, Gildenhallen und Gebäuden des öffentlichen Interesses - als auch die Straßen selbst nicht blockiert werden.
- Bei Verstoß gegen §3 Abs. 1 ist damit zu rechnen, dass die Tiere, welche im Sinne des öffentlichen Interesses störend waren, von den Stadt-Wachen auf den freien Platz von einem der beiden Basare in Pyr geführt werden.