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Stadt-Ordnung von Pyr

Posted: Mon Apr 20, 2009 10:23 pm
by Geist von Atys
§1 Allgemeines
  1. Homins, im Sinne dieser Ordnung, umfassen sowohl Bürger des Imperiums, Einwohner der Stadt Pyr als auch Gäste des Imperiums und der Stadt.
  2. Stadt-Wachen sind Homins welche Bürger und Angestellte des Imperiums zugleich sind, sie haben die Zuständigkeit der Verteidigung der Stadt gegen Gegner des Imperiums und Agressive Kreaturen inne.
  3. Homins sind dazu angehalten nicht gegen diese Anordnung zu verstoßen und haben bei Verstößen mit angemessenen Konsequenzen, welche zu jeder Straftat definiert werden, zu rechnen.
  4. Stadt-Wachen sind dazu angehalten die Anordnungen dieser Stadt-Ordnung aktiv umzusetzen in dem Umfang, in dem es ihnen durch ihren regulären Dienstplan oder Ereignisse größerer Wichtigkeit gestattet ist.
§2 Nötigung
  1. Homins sind dazu angehalten von einer Nötigung der Stadt-Wachen zur Durchführung Ihrer erweiterten Pflichten abzusehen.
  2. Mehrmalige Verstöße gegen §2 Abs. 1 können zu einem Eintrag in das Strafregister des Imperiums führen.
§3 Abstellen von Mektoubs
  1. Homins sind dazu aufgefordert ihre Mektoubs so in den Straßen zu platzieren, dass Eingänge aller Art - zu Wohnungen, Gildenhallen und Gebäuden des öffentlichen Interesses - als auch die Straßen selbst nicht blockiert werden.
  2. Bei Verstoß gegen §3 Abs. 1 ist damit zu rechnen, dass die Tiere, welche im Sinne des öffentlichen Interesses störend waren, von den Stadt-Wachen auf den freien Platz von einem der beiden Basare in Pyr geführt werden.